Kriterien zur Lieferstellenidentifizierung
Um Unklarheiten beim Lieferantenwechsel zu vermeiden, besteht ein hohes Interesse daran, dass die wechselbezogenen Daten möglichst vollständig übermittelt werden. Die oben genannten Verbände und die Task Force Netzzugang empfehlen deshalb allen am Wechselprozess Beteiligten, im Regelfall auf der Grundlage der Empfehlung "Datenformate und Vorlage von Originaldokumenten" alle vorhandenen, für die Identifikation nützlichen Daten zu übermitteln.
1. Angestrebt wird dabei eine Identifizierung der Lieferstellen durch den Netzbetreiber und den bisherigen Lieferanten aufgrund der nachstehend aufgeführten drei Kombinationen von korrekt vorliegenden Identifizierungskriterien:
a) Zählpunkt bzw. Zählpunkt-Aggregation +Name/Firma des Kunden + Straße der Lieferstelle + Plz der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle
oder
b) Zählernummer + Name/Firma des Kunden + Straße der Lieferstelle + Plz der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle
oder
c) Kundennummer des bisherigen Lieferanten + Name/Firma des Kunden + Straße der Lieferstelle + Plz der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle + Angabe des bisherigen Lieferanten
2. Aufgrund der Schwierigkeiten der neuen Lieferanten, im Rahmen der Geschäftsanbahnung alle vorgenannten Daten zu erhalten, wird den Netzbetreibern und bisherigen Lieferanten empfohlen, den Lieferantenwechsel auch dann innerhalb des unter A. aufgeführten Arbeitsschemas zu erledigen, wenn wenigstens die nachstehend genannten Daten korrekt übermittelt werden. Im Fall 2 a) ist vorausgesetzt, dass auch Vorname/Firmenzusatz des Kunden vorliegen, aber ggf. nicht korrekt geschrieben sind. Im Fall 2 b) ist vorausgesetzt, dass auch Name/Firma und Vorname/Firmenzusatz vorliegen, aber ggf. nicht korrekt geschrieben sind.
a) Zählpunkt oder Zählernummer + Name/Firma des Kunden oder
b) Zählpunkt oder Zählernummer + Straße der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle oder
c) übergangsweise: Name/Firma des Kunden + Vorname/Firmenzusatz des Kunden + Straße und Hausnummer der Lieferstelle + Plz der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle
Im Geschäftsverkehr zwischen dem bisherigen und neuen Lieferanten kann an die Stelle von Zählpunkt/Zählernummer die Kundennummer des bisherigen Lieferanten treten.
Die Verbände der neuen Lieferanten erkennen an, dass es in begründeten Einzelfällen wegen gegebener Verwechselungsgefahr zur Nichtanwendung des Arbeitsschemas kommen kann.
Die Ausführungen im letzten Absatz der Empfehlung A gelten entsprechend.
Für Fälle des Kundenumzuges wird eine gesonderte Empfehlung vorbereitet.
1. Angestrebt wird dabei eine Identifizierung der Lieferstellen durch den Netzbetreiber und den bisherigen Lieferanten aufgrund der nachstehend aufgeführten drei Kombinationen von korrekt vorliegenden Identifizierungskriterien:
a) Zählpunkt bzw. Zählpunkt-Aggregation +Name/Firma des Kunden + Straße der Lieferstelle + Plz der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle
oder
b) Zählernummer + Name/Firma des Kunden + Straße der Lieferstelle + Plz der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle
oder
c) Kundennummer des bisherigen Lieferanten + Name/Firma des Kunden + Straße der Lieferstelle + Plz der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle + Angabe des bisherigen Lieferanten
2. Aufgrund der Schwierigkeiten der neuen Lieferanten, im Rahmen der Geschäftsanbahnung alle vorgenannten Daten zu erhalten, wird den Netzbetreibern und bisherigen Lieferanten empfohlen, den Lieferantenwechsel auch dann innerhalb des unter A. aufgeführten Arbeitsschemas zu erledigen, wenn wenigstens die nachstehend genannten Daten korrekt übermittelt werden. Im Fall 2 a) ist vorausgesetzt, dass auch Vorname/Firmenzusatz des Kunden vorliegen, aber ggf. nicht korrekt geschrieben sind. Im Fall 2 b) ist vorausgesetzt, dass auch Name/Firma und Vorname/Firmenzusatz vorliegen, aber ggf. nicht korrekt geschrieben sind.
a) Zählpunkt oder Zählernummer + Name/Firma des Kunden oder
b) Zählpunkt oder Zählernummer + Straße der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle oder
c) übergangsweise: Name/Firma des Kunden + Vorname/Firmenzusatz des Kunden + Straße und Hausnummer der Lieferstelle + Plz der Lieferstelle + Ort der Lieferstelle
Im Geschäftsverkehr zwischen dem bisherigen und neuen Lieferanten kann an die Stelle von Zählpunkt/Zählernummer die Kundennummer des bisherigen Lieferanten treten.
Die Verbände der neuen Lieferanten erkennen an, dass es in begründeten Einzelfällen wegen gegebener Verwechselungsgefahr zur Nichtanwendung des Arbeitsschemas kommen kann.
Die Ausführungen im letzten Absatz der Empfehlung A gelten entsprechend.
Für Fälle des Kundenumzuges wird eine gesonderte Empfehlung vorbereitet.